Wir haben an dieser Stelle einige Male über das EU-Urheberrecht berichtet. Jetzt steht fest, dass die Abstimmung in der Sitzungsperiode vom 25. bis zum 28. März stattfinden wird. Die Tage werden in die Geschichte eingehen. Denn bei der Abstimmung um den Artikel 13, der hier das entscheidende Problem darstellt, geht es um die Meinungsfreiheit, berichteten wir hier. Im Kern wird dort festgelegt, dass Betreiber Werke, die urheberrechtlich geschützt sind, nicht „hochladen“ dürfen. Sehr schön sich, nur ist der Preis zu hoch. Hier weiterlesen...